Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauwillige bzw. die zuständige Behörde, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend wird das Bauvorhaben fachlich geprüft und schließlich erteilt die Behörde die Freigabe, sofern keine Hinderungsgründe bestehen. Grundlage dafür ist die bundeseinheitliche Musterlogik, wie sie in der Musterbauordnung (MBO) angelegt ist. Wichtig ist aber: Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Bundesland ab. Jedes Land regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail organisiert ist und welche Anforderungen gelten. Das betrifft unter anderem, wie weit verfahrensfreie bzw. genehmigungsfreie Vorhaben reichen, wer Bauanträge einreichen darf (bauvorlageberechtigt) und wie die Behörden prüfen und entscheiden. Auch beim Thema digitale Antragstellung gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten und Zuständigkeiten. Für die Praxis bedeutet das: Auch wenn der Ablauf inhaltlich ähnlich wirkt, kann sich die Reihenfolge der Schritte oder der Umfang der Unterlagen je nach Landesrecht unterscheiden. Wer in einem bestimmten Bundesland baut, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Verfahrensart für das eigene Vorhaben vorgesehen ist und welche Regeln die zuständige Bauaufsicht vor Ort konkret anwendet. Die Landesbauordnung entscheidet darüber, wie „genehmigungspflichtig“ oder „genehmigungsfrei“ das Vorhaben tatsächlich behandelt wird. Der bundesweite Rahmen ist vergleichbar – die Details sind aber nicht überall identisch.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Siegen

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Siegen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem sauber klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei behandelt werden kann. Der genaue Umfang solcher genehmigungsfreien Vorhaben kann je nach Bauart und Situation variieren, daher lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht. Für den Bauantrag sind außerdem vollständige und nachvollziehbare Unterlagen entscheidend, damit die Prüfung zu Planung, Nutzung und bautechnischen Anforderungen zügig erfolgen kann. Unklare Vorhabenstatus führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Siegen.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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